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Medienrecht
Klage und einstweilige Verfügung im Medienrecht – effektiver Rechtsschutz bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Wenn Persönlichkeitsrechte durch Medienberichte, Social-Media-Beiträge oder Bildveröffentlichungen verletzt werden, ist schnelles und entschlossenes Handeln geboten. Neben der Abmahnung stehen im Medienrecht zwei starke rechtliche Mittel zur Verfügung: die einstweilige Verfügung und die Klage im Hauptsacheverfahren.
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in medienrechtlichen Verfahren. Wir vertreten Betroffene wie auch Medienschaffende in gerichtlichen Auseinandersetzungen – kompetent, diskret und mit einem klaren Fokus auf effektiven Schutz der Persönlichkeitsrechte.
Gerade im einstweiligen Rechtsschutz ist schnelles Handeln entscheidend: Wer zu lange wartet, riskiert den Verlust seiner Ansprüche wegen fehlender Dringlichkeit. Kontaktieren Sie uns daher frühzeitig, wenn Sie sich gegen eine mediale Persönlichkeitsrechtsverletzung wehren möchten.
Was ist eine einstweilige Verfügung im Medienrecht?
Die einstweilige Verfügung dient dem schnellen Rechtsschutz, wenn die Verletzung akut ist und ein Zuwarten unzumutbar wäre – etwa bei der Verbreitung rufschädigender Aussagen, unzulässiger Bildveröffentlichung oder Verdachtsberichterstattung.
Das Gericht kann ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Unterlassungsverfügung erlassen, um die weitere Verbreitung zu stoppen. Voraussetzung ist:
- Eilbedürftigkeit (Dringlichkeit)
- Anspruch auf Unterlassung oder Gegendarstellung
In vielen Fällen erfolgt die Entscheidung innerhalb weniger Tage.
Wann ist eine Klage im Hauptsacheverfahren notwendig?
Die Klage im Hauptsacheverfahren dient der endgültigen gerichtlichen Klärung. Sie kann erforderlich oder empfehlenswert sein, wenn:
- wenn bereits eine einstweilige Verfügung erlassen wurde, die Gegenseite diese aber nicht als endgültige Regelung anerkennt,
- die Eilbedürftigkeit für die einstweilige Verfügung nicht mehr gegeben ist,
- der Unterlassungsanspruch rechtlich nicht eindeutig ist
- oder die zusätzlichen Kosten des Verfügungsverfahrens vermieden werden sollen.
Im Unterschied zur einstweiligen Verfügung wird im Klageverfahren umfassend Beweis erhoben und regulär verhandelt. Es bietet sich insbesondere an, wenn eine nachhaltige, gerichtliche Entscheidung gewünscht wird.
Typische Fallkonstellationen für einstweilige Verfügungen oder Klagen
- Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen
- Verletzungen der Privatsphäre oder Intimsphäre
- Bildveröffentlichungen ohne Einwilligung
- Verletzende Äußerungen, Beleidigungen, üble Nachrede
- Verdachtsberichterstattung in Strafverfahren oder anderen Fällen
Was wir für Sie tun
Als medienrechtlich spezialisierte Kanzlei prüfen wir Ihren Fall schnell und diskret. Wir übernehmen:
- die Beratung und rechtliche Einschätzung Ihrer Ansprüche,
- die Beantragung einstweiliger Verfügungen bei Gericht,
- die Klageerhebung im Hauptsacheverfahren,
- die Verteidigung gegen Klagen und einstweilige Verfügungen und
- die außergerichtliche Kommunikation mit Medien, Plattformen und Gegenseite.
Was wir für Sie tun können:
- Hilfe bei Abmahnungen
- Klage / Einstweilige Verfügung
- Beratung
- Sonstige Leistungen
Rufen Sie uns gerne an
089 17 103 751
oder verwenden Sie unser Kontaktformular