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Immobilienrecht

 

Bestens beraten im Immobilienrecht

Gewährleistung beim Immobilienkauf

Der Kauf einer Immobilie ist mit erheblichen Investitionen verbunden – umso ärgerlicher ist es, wenn sich nach dem Erwerb Mängel oder Schäden zeigen. Feuchtigkeit im Keller, Probleme mit der Statik, Schimmelbefall oder nicht genehmigte Umbauten können den Wert einer Immobilie erheblich mindern. Hier stellt sich schnell die Frage, ob und in welchem Umfang Gewährleistungsansprüche bestehen.

Das Gewährleistungsrecht beim Immobilienkauf ist komplex. Kaufverträge enthalten häufig Haftungsausschlüsse, die die Rechte des Käufers stark einschränken können. Dennoch gibt es viele Fälle, in denen der Verkäufer trotz solcher Klauseln haftet – insbesondere, wenn er Mängel arglistig verschwiegen hat. Unsere Kanzlei am Viktualienmarkt in München berät Käufer und Verkäufer umfassend bei allen Fragen der Gewährleistung und vertritt Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.


Ihre Rechte bei Mängeln

Bei einem mangelhaften Immobilienkauf können Käufer – je nach Einzelfall – folgende Ansprüche geltend machen:

  • Rücktritt vom Kaufvertrag 

  • Minderung des Kaufpreises

  • Schadensersatz (z. B. für Sanierungskosten)

  • Beseitigung von Mängeln 

Wichtig ist, dass Käufer ihre Rechte frühzeitig und rechtlich fundiert geltend machen, da sonst Verjährungsfristen ablaufen oder die Beweisführung erschwert wird.


Haftungsausschlüsse und Arglist

Verträge über den Kauf gebrauchter Immobilien enthalten in der Regel, einen Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel. Diese schließen aber nicht jede Gewährleistung aus:

  • Arglistig verschwiegene Mängel führen hingegen oft trotz Haftungsausschluss zu Ansprüchen gegen den Verkäufer.

  • Verkäufer haften zudem für zugesicherte Eigenschaften, die im Vertrag ausdrücklich vereinbart sind.

Wir prüfen, ob und welche Gewährleistungsrechte im konkreten Fall bestehen können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese auch durchzusetzen. Das ist insbesondere beim Nachweis der Arglist des Verkäufers relevant. Ferner vertreten wir hier auch die Interessen von Verkäufern, die sich gegen unberechtigte Forderungen verteidigen.


Unsere Leistungen im Gewährleistungsrecht beim Immobilienkauf

  • Prüfung von Kaufverträgen und Haftungsklauseln

  • Durchsetzung von Ansprüchen wegen verdeckter Mängel

  • Abwehr unberechtigter Gewährleistungsforderungen

  • Vertretung bei außergerichtlichen Verhandlungen und Prozessen

Über 20 Jahre Erfahrung in Beratung und Prozessführung

 

Ich freue mich auf Ihre Anfrage

Rechtsanwalt Christopher J. Langlotz

Viktualienmarkt 5

80331 München

Telefon 089 17 10 37 51

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