Rechtsanwalt Wettbewerbsrecht Munchen

langlotz

Wettbewerbsrecht

 

Bestens beraten im Wettbewerbsrecht

Irreführende Werbung

Werbung darf kreativ und aufmerksamkeitsstark sein – sie darf jedoch nicht täuschen. Das Wettbewerbsrecht verbietet jede Form von irreführender Werbung, da sie Verbraucher in die Irre führen und den Wettbewerb verfälschen kann. Schon kleine Formulierungen oder unvollständige Angaben können eine Abmahnung oder ein gerichtliches Verfahren auslösen.

Unsere Kanzlei am Viktualienmarkt in München berät Unternehmen, Start-ups und Selbständige bei der rechtssicheren Gestaltung von Werbung und verteidigt Sie gegen unberechtigte Angriffe. Mit über 20 Jahren Erfahrung im Wettbewerbsrecht kennen wir die typischen Fallstricke und helfen Ihnen, Risiken zu vermeiden.


Was ist irreführende Werbung?

Irreführende Werbung liegt vor, wenn Verbraucher durch Aussagen, Darstellungen oder das Verschweigen wesentlicher Informationen in die Irre geführt werden. Typische Fälle sind:

  • Unwahre oder übertriebene Aussagen („Testsieger“, „Marktführer“, „100 % garantiert“)

  • Falsche Preisangaben oder das Verschweigen von Zusatzkosten

  • Unklare Rabattaktionen oder Lockangebote

  • Werbung mit Selbstverständlichkeiten („ohne Kinderarbeit“, „CE-geprüft“)

  • Unzureichende Pflichtangaben im Online-Handel oder bei Dienstleistungen


Unsere Leistungen im Bereich irreführende Werbung

Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Vertretung – sowohl präventiv als auch im Konfliktfall:

  • Prüfung Ihrer Werbemaßnahmen auf rechtliche Risiken

  • Beratung bei Kampagnenplanung (Print, Online, Social Media)

  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen irreführende Werbung von Mitbewerbern

  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen wegen angeblich irreführender Werbung

  • Vertretung vor Gericht bei Klage und einstweiliger Verfügung


Praxisbeispiele

  • Ein Mitbewerber wirbt mit einem angeblichen Testsieg, den es nie gegeben hat – wir setzen Ihre Ansprüche durch.

  • Ein Online-Shop verschweigt Zusatzkosten, die erst beim Checkout erscheinen – wir helfen Ihnen, Abmahnungen abzuwehren und Ihren Shop rechtssicher zu gestalten.

  • Ihr Unternehmen erhält eine Abmahnung wegen vermeintlich irreführender Rabattwerbung – wir prüfen die Vorwürfe und entwickeln eine Verteidigungsstrategie.


Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Wettbewerbsrecht

  • Spezialisierung auf klassische Werbung, Online-Marketing und Social Media

  • Vertretung von Klägern und Beklagten

  • Standort direkt am Viktualienmarkt in München

Über 20 Jahre Erfahrung in Beratung und Prozessführung

 

Ich freue mich auf Ihre Anfrage

Rechtsanwalt Christopher J. Langlotz

Viktualienmarkt 5

80331 München

Telefon 089 17 10 37 51

E-Mail  office@langlotz.law