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Markenanmeldung
„Die Anmeldung Ihrer Marke sollte kein standardisiertes Massenprodukt sein“
Markenanmeldung
Die Anmeldung einer Marke ist ein entscheidender Schritt, um den Namen, das Logo oder das Kennzeichen Ihrer Waren und Dienstleistungen rechtlich abzusichern. Eine eingetragene Marke gibt Ihnen das exklusive Recht zur Nutzung des geschützten Kennzeichens. Die Marke schützt Sie vor der unbefugten Nutzung Ihrer geschützten Zeichen durch Dritte. Damit legen Sie nicht nur die Basis für langfristigen Markenerfolg, sondern erhöhen auch den wirtschaftlichen Wert Ihres Unternehmens. Um sicherzustellen, dass Ihre Marke den vollen Wert für Ihr Unternehmen erreichen kann, ist eine weitsichtige Anmeldung die beste Voraussetzung.
Die Anmeldung soll nicht nur Ihre aktuelle Tätigkeit abdecken, sondern auch künftige geografische oder inhaltliche Erweiterungen der Tätigkeit Ihres Unternehmens berücksichtigen. Diese Überlegungen sind maßgebend dafür, für welche Waren und Dienstleistungen Sie Ihre Marke anmelden und in welchen Ländern und Regionen.
Deswegen ist die Anmeldung Ihrer Marke für mich kein standardisiertes Fließbandprodukt, sondern ein individueller Beratungs- und Entwicklungsprozess.
Nationale Anmeldung, Unionsmarke oder internationale Anmeldung?
Welche Form der Markenanmeldung für Sie sinnvoll ist, hängt davon ab, wo Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen anbieten möchten:
Nationale Anmeldung (DPMA):
Die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützt Ihre Marke in ganz Deutschland. Sie ist ideal, wenn Sie vorrangig im deutschen Markt tätig sind.Unionsmarke (EUIPO):
Eine Anmeldung beim European Union Intellectual Property Office (EUIPO) bietet einheitlichen Schutz in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Diese Option eignet sich, wenn Sie international innerhalb Europas tätig sind oder eine Expansion planen. Dabei kann eine europäische Anmeldung auch dann sinnvoll sein, wenn Sie noch nicht im europäischen Ausland tätig sind, dies aber in absehbarerer Zeit planen.Internationale Anmeldung (WIPO):
Über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) können Sie Markenschutz in zahlreichen Staaten außerhalb der EU beantragen. Diese Variante ist nicht nur für Unternehmen mit globaler Ausrichtung interessant, sonder auch dann, wenn Sie nur in einem oder wenigen Ländern außerhalb der EU tätig sind. Hier ist häufig auch die Schweiz von Interesse.
Ablauf der Markenanmeldung
Damit Ihre Marke von Beginn an sicher geschützt ist, begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess:
Beratung: Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre Marke überhaupt schutzfähig ist, welche Art der Anmeldung am besten zu Ihrer Strategie passt und für welche Waren und Dienstleistungen und in welchen Klassen Ihre Marke angemeldet werden soll.
Recherche: Vor der Anmeldung führen wir eine Markenrecherche durch, um Konflikte mit bestehenden Marken zu vermeiden und das Risiko von Widersprüchen oder Abmahnungen und Unterlassungsforderungen älterer Rechteinhaber zu reduzieren.
Anmeldeverfahren: Wir erstellen und reichen die Anmeldung beim zuständigen Amt ein, überwachen den Ablauf des Verfahrens, führen eventuellen weiteren Schriftverkehr mit de, jeweiligen Amt und begleiten Sie bis zur erfolgreichen Eintragung.
Warum anwaltliche Unterstützung dringend zu empfehlen ist
Die Ämter, die für die Anmeldung Ihrer Marken verantwortlich sind, prüfen nicht, ob Sie mit der Anmeldung ältere Rechte verletzen oder ob die eingereichte Anmeldung Ihren Schutzbedürfnissen auch tatsächlich entspricht. Es liegt in der Verantwortung des Anmelders, diese Punkte vorab selbst zu klären. Es kommt nicht selten vor, dass gegen die Eintragung einer Marke Widerspruch erhoben und dadurch ein langwieriges Verfahren angestoßen wird. Bis zur endgültigen Entscheidung über den Widerspruch können Monate oder Jahre vergehen. In dieser Zeit befindet sich Ihre Anmeldung in einem unsicheren Schwebezustand. Investitionen in den Aufbau der Marke während dieser Zeit können komplett verloren gehen, wenn am Ende des Verfahrens die Löschung der Marke aus dem Register erfolgt. Noch problematischer ist es, wenn die Anmeldung von dem Inhaber älterer Rechte zunächst unbemerkt bleibt. Wird die Marke eingetragen können Inhaber älterer Rechte auch noch nach Jahren Ansprüche auf z.B. Unterlassung der Benutzung der Marke, Löschung der Marke und Schadensersatz geltend machen. Es geht hier also nicht nur um den Verlust der Kosten für die Anmeldung, sondern um einiges mehr.
Auch die sorgfältigste Recherche und Beratung kann diese Risiken nicht vollständig ausschließen, aber zumindest auf ein Minimum reduzieren.
Unzureichende Recherche vor der Anmeldung, formale Fehler und ungenaue Klassifizierungen führen immer wieder zu Problemen im Anmeldeverfahren von Monierungen bis hin zur vollständigen Zurückweisung des Antrags oder sogar zum nachträglichen Verlust des Markenschutzes. Mit anwaltlicher Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihre Marke rechtlich belastbar und umfassend geschützt ist – von Anfang an.
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