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Medienrecht

 

Wir schützen Ihren guten Ruf

Recht am eigenen Bild

Fotos und Videos, auf denen Sie zu erkennen sind, dürfen nicht ohne Ihre Einwilligung veröffentlicht werden. Das gilt sowohl für private Aufnahmen als auch für beruflich genutztes Material. Das Recht am eigenen Bild schützt Sie vor unbefugter Nutzung und Verbreitung von Video- und Bildmaterial.

Unsere Leistungen:

  • Prüfung des Sachverhalts: Wir prüfen, ob eine unbefugte Veröffentlichung vorliegt.

  • Unterlassung & Löschung: Wir setzen Ansprüche auf sofortige Entfernung der Bilder oder Videos durch.

  • Schadensersatz: Wir prüfen, ob ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich besteht, und setzen diesen durch.

  • Gerichtliche Vertretung: Bei Bedarf vertreten wir Sie in gerichtlichen Verfahren, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.

Praxisbeispiele:

  • Ein Fotograf veröffentlicht ein Bild ohne Ihre Zustimmung online. Wir sorgen für die Löschung und Unterlassung.

  • Ein Social-Media-Post zeigt private Fotos von Ihnen. Wir prüfen rechtliche Schritte und setzen diese durch, ggf. mit einstweiliger Verfügung.

Über 20 Jahre Erfahrung in Beratung und Prozessführung

 

Ich freue mich auf Ihre Anfrage

Rechtsanwalt Christopher J. Langlotz

Viktualienmarkt 5

80331 München

Telefon 089 17 10 37 51

E-Mail  office@langlotz.law