Wir schützen Ihr geistiges Eigentum
Nicht immer lässt sich ein Markenrechtsstreit durch Abmahnungen oder außergerichtliche Einigungen beilegen. In vielen Fällen bleibt nur der Weg vor Gericht – sei es in Form einer Klage oder einer einstweiligen Verfügung, wenn schnelle Maßnahmen erforderlich sind.
Als Rechtsanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung in der Prozessführung vertrete ich sowohl Kläger als auch Beklagte in markenrechtlichen Verfahren und setze Ihre Interessen entschlossen und mit Augenmaß durch.
Eine Klage ist das reguläre gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Markenrecht.
Typische Streitpunkte sind:
Unterlassungsansprüche wegen Markenverletzung
Schadensersatzforderungen
Auskunftsansprüche über Art und Umfang der Rechtsverletzung
Vernichtung oder Rückruf rechtsverletzender Produkte
Wir übernehmen für Sie die vollständige Prozessführung – von der strategischen Vorbereitung über die Verhandlung vor Gericht bis hin zur Vollstreckung des Urteils.
Wenn bei einer Markenverletzung schnelle Reaktion gefragt ist, ist die einstweilige Verfügung das richtige Mittel. Sie ermöglicht es, innerhalb weniger Tage eine gerichtliche Entscheidung zu erwirken – noch bevor eine Hauptsacheklage abgeschlossen ist.
Beispiele:
Ein Mitbewerber bringt ein neues Produkt mit verwechslungsfähiger Bezeichnung auf den Markt.
Ein Konkurrent nutzt Ihre Marke auf einer Messe oder Online-Plattform, wodurch sofortiger Schaden droht.
Wir stellen für Sie den Antrag auf einstweilige Verfügung oder verteidigen Sie gegen unberechtigte Verfügungsanträge.
Dank langjähriger Prozesserfahrung im Markenrecht kennen wir die Strategien beider Seiten. Das ermöglicht uns,
als Kläger zielgerichtet und effizient Ihre Markenrechte durchzusetzen,
als Beklagter unberechtigte Ansprüche abzuwehren und Ihre wirtschaftlichen Interessen zu sichern.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage
Rechtsanwalt Christopher J. Langlotz
Viktualienmarkt 5
80331 München
Telefon 089 17 10 37 51
E-Mail office@langlotz.law