Wir schützen Ihren guten Ruf
Eine Verdachtsberichterstattung kann den Ruf einer Person erheblich beschädigen, selbst wenn die Vorwürfe später als unbegründet erkannt werden. Das gilt sowohl bei der Berichterstattung über laufende Ermittlungen und Strafverfahren, als auch bei Veröffentlichungen über Verdachtsmomente in anderen Bereichen. Unausgewogene, fehlerhafte oder unzulässige Berichterstattung kann sowohl persönlich als auch beruflich nachteilige Folgen haben. Daher setzt die Rechtsprechung deutliche Grenzen, wenn es um die Berichterstattung über noch nicht bewiesene Behauptungen geht, insbesondere, wenn die Betroffenen namentlich benannt oder auf andere Weise identifizierbar sind.
Unsere Leistungen:
Prüfung der Berichterstattung: Wir analysieren, ob der Bericht journalistisch korrekt und rechtlich zulässig ist.
Unterlassung & Gegendarstellung: Wir setzen Ansprüche auf Unterlassung oder Korrektur der Berichte durch.
Schadensersatz: Wenn Ihr Ruf durch falsche Berichte geschädigt wurde, prüfen wir mögliche Ansprüche.
Gerichtliche Vertretung: Bei Bedarf vertreten wir Sie vor Gericht, um schnelle und effektive Maßnahmen zu erreichen.
Praxisbeispiele:
Eine Zeitung veröffentlicht Verdachtsmomente ohne ausreichende Prüfung der Fakten. Wir setzen rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung durch.
Online-Portale berichten unvollständig oder einseitig über einen Vorfall. Wir sorgen für die Korrektur oder Unterlassung der Inhalte.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage
Rechtsanwalt Christopher J. Langlotz
Viktualienmarkt 5
80331 München
Telefon 089 17 10 37 51
E-Mail office@langlotz.law