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Medienrecht

 

Wir schützen Ihre Privatsphäre

Verletzung der Privat- und Intimsphäre

Die Verletzung der Privat- oder Intimsphäre ist ein sensibles Thema. Persönliche Informationen, Fotos oder Nachrichten dürfen nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Werden diese Rechte verletzt, kann das die Betroffenen schwer belasten und erhebliche persönliche und berufliche Konsequenzen haben.

Unsere Leistungen:

  • Prüfung des Sachverhalts: Wir analysieren, ob eine Verletzung der Privatsphäre oder Intimsphäre vorliegt.

  • Abmahnung und Unterlassung: Wir formulieren rechtssichere Abmahnungen und setzen Unterlassungsansprüche durch.

  • Gerichtliche Maßnahmen: Bei Bedarf vertreten wir Sie vor Gericht, um die sofortige Unterlassung und Löschung unrechtmäßiger Inhalte zu erreichen.

  • Schadensersatz: Wir prüfen, ob ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung besteht, und setzen diesen durch.

Praxisbeispiele:

  • Ein ehemaliger Partner veröffentlicht private Fotos oder Nachrichten ohne Zustimmung. Wir sorgen für die Entfernung der Inhalte und sichern Ihre Rechte gerichtlich ab.

  • Ein Social-Media-Post enthält intime Details aus Ihrem Privatleben. Wir prüfen die rechtlichen Schritte und setzen die Unterlassung effektiv durch.

Über 20 Jahre Erfahrung in Beratung und Prozessführung

 

Ich freue mich auf Ihre Anfrage

Rechtsanwalt Christopher J. Langlotz

Viktualienmarkt 5

80331 München

Telefon 089 17 10 37 51

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