
Katze Nö und das Urheberrecht
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Schnelle und kompetente Hilfe bei markenrechtlichen Abmahnungen durch Rechtsanwalt in München.
Eine Abmahnung wegen einer Verletzung Markenrechten kann für Unternehmen und Selbstständige schnell zu einem ernsthaften Problem werden. Als spezialisierter Rechtsanwalt für Markenrecht und Abmahnungen in München unterstütze ich Sie bei der Prüfung, Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen.
Gerne unterstütze ich Sie auch bei der Durchsetzung von markenrechtlichen Unterlassungsansprüchen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Wenn der Inhaber einer Marke Ihnen gegenüber Unterlassungsansprüche und ggf. auch Schadensersatzforderungen geltend macht und damit der Verlust von erheblichen Investitionen droht, ist eine eingehende Beratung und umfassend abgewogene Entscheidung unerlässlich.
Reagieren Sie nicht unüberlegt auf eine markenrechtliche Abmahnung und geben Sie nicht leichtfertig eine Unterlassungserklärung ab. Falsche oder unbedachte Unterlassungserklärungen können weitreichende Folgen haben und oft jahrelange Verpflichtungen und erhebliche finanzielle Risiken begründen.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen:
Sollte sich herausstellen, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung unerlässlich sein sollte, unterstütze ich Sie bei der Formulierung bzw. Anpassung der Erklärung und helfe Ihnen dabei, den Schaden für Ihr Unternehmen möglichst klein zu halten.
Erweist sich die Abmahnung als unbegründet oder zumindest zweifelhaft, werden wir gemeinsam eine für Sie und Ihr Unternehmen geeignete Strategie zum Umgang mit der Abmahnung entwickeln und umsetzen. Hier sind immer die genauen Umstände des Einzelfalls zu bedenken.
Sollten Sie selbst von einer Verletzung Ihrer Markenrechte betroffen sein, biete ich Ihnen fundierte anwaltliche Beratung zum Vorgehen in der Sache:
In der Regel werden markenrechtliche Ansprüche mit einer Abmahnung geltend gemacht. Diese kann neben der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs auch bereits Forderungen nach Schadensersatz, Auskunft und Erstattung der Kosten für die anwaltliche Vertretung beinhalten.
Dabei ist es wichtig, keine Verzögerung zu riskieren. Denn das effektivste Mittel um eine Verletzung von Markenrechten zu unterbinden, wenn die Abmahnung keinen Erfolg hat, ist die einstweilige Verfügung. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung ist aber an enge Fristen geknüpft. Sind diese Fristen erst einmal versäumt, bleibt nur der Weg in ein reguläres Klageverfahren. Hierdurch wird die Durchsetzung Ihrer Rechte erheblich verlangsamt.
Nehmen Sie gerne schnell und unverbindlich Kontakt zu mir auf.
Was wir für Sie tun können:
Rufen Sie uns gerne an
089 17 103 751
oder verwenden Sie unser Kontaktformular
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