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Markenrecht

Klage und einstweilige Verfügung Markenrecht 

Schnelle Rechtsdurchsetzung bei Markenrechtsverletzungen

Im Markenrecht zählt oft jede Minute – insbesondere wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht geht. Als spezialisierter Rechtsanwalt für Klagen und einstweilige Verfügungen im Markenrecht in München vertrete ich Sie konsequent, wenn es um schnelle und effektive Schutzmaßnahmen oder die Verteidigung gegen Klagen und Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung geht.

 

Wann ist eine einstweilige Verfügung im Markenrecht sinnvoll?

Eine einstweilige Verfügung ist ein schnelles gerichtliches Mittel, um bei akuten Markenrechtsverletzungen sofortigen Schutz zu erhalten, insbesondere um Unterlassungsansprüche durchzusetzen. Allerdings ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von der Einhaltung kurzer Fristen (meist einen Monat ab Kenntnis vom Verstoß) abhängig. In der Regel sollte vor dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eine Abmahnung ausgesprochen werden.

 

Typische Fälle sind:

  • Verbot der weiteren Nutzung einer verletzenden Marke oder Bezeichnung
  • Herausgabe oder Vernichtung von rechtsverletzenden Waren
  • Unterbindung von Werbung oder Verkauf von Nachahmungen
  • Schutz vor irreparablen Schäden am Markenimage
  • Wir prüfen Ihre Situation sorgfältig und beantragen die einstweilige Verfügung, um Ihren Markenschutz schnell und effektiv durchzusetzen.

 

Klage im Markenrecht 

Sollte eine außergerichtliche Einigung scheitern, etwa weil die Gegenseite nicht auf die Abmahnung reagiert oder ein umfangreicherer Rechtsstreit nicht zu vermeiden sein, vertreten wir Sie bei der:

  • Klage auf Unterlassung und Schadensersatz
  • Durchführung von Löschungs- oder Widerspruchsverfahren
  • Vereidigung gegen Klagen und Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

 

Unsere Leistungen im Überblick

  • Strategische Beratung und Prüfung Ihrer Ansprüche
  • Antrag auf Erlass von einstweiligen Verfügungen
  • Vollumfängliche Prozessvertretung bei Markenrechtsklagen
  • Verhandlung von Vergleichen und außergerichtlichen Lösungen
  • Begleitung von Vollstreckungsmaßnahmen bei Urteilen

Was wir für Sie tun können: 

Rufen Sie uns gerne an

089 17 103 751

 oder verwenden Sie unser Kontaktformular