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Abmahnung im Medienrecht

 

Abmahnung im Medienrecht

Ob in sozialen Medien, der Presse oder auf Bewertungsplattformen: Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch öffentliche Äußerungen oder Bildveröffentlichungen ist keine Seltenheit. Eine häufige Reaktion darauf ist die Abmahnung – ein rechtliches Instrument, um unzulässige Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und andere Rechtsgüter schnell und außergerichtlich zu unterbinden.

Unsere Kanzlei ist auf medienrechtliche Abmahnungen spezialisiert. Wir beraten Sie, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt wurden und rechtliche Schritte notwendig sind.

Was ist eine Abmahnung im Medienrecht?

Eine Abmahnung im Medienrecht ist die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten – etwa eine ehrverletzende Aussage oder die Veröffentlichung eines Fotos ohne Einwilligung – künftig zu unterlassen. Ziel ist es, eine kurzfristige Klärung ohne ein gerichtliches Verfahren herbeizuführen.

 

Typischerweise enthält eine Abmahnung:

  • eine Beschreibung des angeblichen Rechtsverstoßes,
  • die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • eine Frist zur Reaktion,
  • ggf. die Geltendmachung von Anwaltskosten oder Schadensersatz.

Typische Gründe für Abmahnungen im Medienrecht

  • Veröffentlichung von Bildern oder Videos ohne Einwilligung
  • Diffamierende oder beleidigende Aussagen – online oder offline
  • Unwahre Tatsachenbehauptungen über Privatpersonen oder Unternehmen
  • Eingriffe in die Privat- oder Intimsphäre, etwa durch Berichterstattung über familiäre oder gesundheitliche Angelegenheiten
  • Verdachtsberichterstattung ohne ausreichende Grundlage

 

Wie Sie richtig auf eine Abmahnung reagieren

Nehmen Sie Abmahnungen unbedingt ernst, um einen teuren und nervenaufreibenden Prozess zu vermeiden.

Wer eine Abmahnung wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung erhält, sollte sorgfältig und überlegt handeln:

  • Keine vorschnellen Zugeständnisse: Unterschreiben Sie eine beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft – sie kann Sie langfristig binden und erhebliche Kosten auslösen.
  • Fristen einhalten: Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist, um gerichtliche Eilverfahren zu vermeiden.
  • Wortmeldungen ernst nehmen – aber professionell bewerten lassen: Auch wenn eine Äußerung emotional belastend ist, sollte zunächst sorgfältig geprüft werden, ob tatsächlich eine rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt. Nicht jede kritische Meinung ist unzulässig.
  • Juristische Unterstützung einholen: Wir prüfen für Sie die rechtliche Zulässigkeit der beanstandeten Äußerung oder Veröffentlichung, bewerten die Erfolgsaussichten und übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite.

 

Wenn Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt wurden

Wenn Sie selbst betroffen sind – etwa durch rufschädigende Äußerungen, die Verbreitung sensibler Informationen oder die Veröffentlichung eines Fotos ohne Ihre Zustimmung – können Sie sich mit einer rechtlich fundierten Abmahnung zur Wehr setzen.

Unsere Leistungen in solchen Fällen:

  • professionelle Beratung
  • Formulierung der Abmahnung
  • Durchsetzung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- oder Widerrufsansprüchen
  • Geltendmachung von Schmerzensgeld oder Schadensersatz
  • Einleitung gerichtlicher Schritte bei Erfolglosigkeit der Abmahnung (z. B. einstweilige Verfügung)

Als spezialisierte Kanzlei für Medienrecht und Persönlichkeitsrecht beraten wir Privatpersonen, Unternehmen, Medienschaffende und Content Creator gleichermaßen. Wir kombinieren langjährige Erfahrung im Umgang mit Verletzungen des Persönlichkeitsrechts von Personen und Unternehmen mit einem klaren Verständnis für die Dynamiken öffentlicher Kommunikation – ob im Netz oder in klassischen Medien.

Was wir sonst noch für Sie tun können: 

Rufen Sie uns gerne an

089 17 103 751

 oder verwenden Sie unser Kontaktformular

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