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Wettbewerbsrecht

 

Bestens beraten im Wettbewerbsrecht

Influencer Marketing

Das Influencer Marketing hat sich zu einem der wichtigsten Instrumente moderner Werbung entwickelt. Kooperationen zwischen Unternehmen und Influencern bieten enorme Reichweite, bergen jedoch auch erhebliche rechtliche Risiken. Besonders die Kennzeichnungspflicht von Werbung, Transparenz gegenüber Verbrauchern und der Abschluss rechtssicherer Verträge stehen im Fokus des Wettbewerbsrechts.

Unsere Kanzlei am Viktualienmarkt in München berät Unternehmen, Agenturen und Influencer in allen Fragen rund um das Influencer Marketing. Mit unserer Erfahrung im Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertragsrecht stellen wir sicher, dass Ihre Kooperationen rechtssicher gestaltet sind und Sie Abmahnungen oder Gerichtsverfahren vermeiden.


Rechtliche Risiken im Influencer Marketing

Die häufigsten Problemfelder, die wir in der Praxis sehen, sind:

  • Fehlende oder unklare Werbekennzeichnung von gesponserten Posts

  • Schleichwerbung durch unzureichende Transparenz

  • Irreführende Aussagen zu Produkten oder Dienstleistungen

  • Verwendung geschützter Marken oder Bilder ohne Erlaubnis

  • Unklare Vertragsregelungen zwischen Influencern und Unternehmen

Schon kleine Formfehler können eine Abmahnung nach sich ziehen – oft mit hohen Kosten.


Unsere Leistungen im Influencer Marketing

Wir unterstützen Sie umfassend – von der präventiven Beratung bis hin zur Vertretung in Konfliktfällen:

  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen zwischen Influencern, Agenturen und Unternehmen

  • Beratung zur rechtssicheren Kennzeichnung von Werbung in Social Media

  • Schulung von Teams und Influencern zu aktuellen rechtlichen Anforderungen

  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen und Forderungen

  • Durchsetzung eigener Ansprüche bei unlauterem Verhalten von Mitbewerbern


Praxisbeispiele

  • Ein Unternehmen möchte eine langfristige Kooperation mit einem Influencer starten – wir gestalten den Vertrag und regeln Nutzungsrechte, Vergütung und Kennzeichnungspflichten.

  • Ein Influencer erhält eine Abmahnung wegen angeblich fehlender Werbekennzeichnung – wir prüfen die Berechtigung und entwickeln eine Verteidigungsstrategie.

  • Eine Agentur benötigt eine rechtliche Einschätzung zu einer geplanten Kampagne – wir prüfen Inhalte und geben klare Handlungsempfehlungen.

Über 20 Jahre Erfahrung in Beratung und Prozessführung

 

Ich freue mich auf Ihre Anfrage

Rechtsanwalt Christopher J. Langlotz

Viktualienmarkt 5

80331 München

Telefon 089 17 10 37 51

E-Mail  office@langlotz.law