
langlotz
Wettbewerbsrecht
Bestens beraten im Wettbewerbsrecht
Influencer Marketing
Das Influencer Marketing hat sich zu einem der wichtigsten Instrumente moderner Werbung entwickelt. Kooperationen zwischen Unternehmen und Influencern bieten enorme Reichweite, bergen jedoch auch erhebliche rechtliche Risiken. Besonders die Kennzeichnungspflicht von Werbung, Transparenz gegenüber Verbrauchern und der Abschluss rechtssicherer Verträge stehen im Fokus des Wettbewerbsrechts.
Unsere Kanzlei am Viktualienmarkt in München berät Unternehmen, Agenturen und Influencer in allen Fragen rund um das Influencer Marketing. Mit unserer Erfahrung im Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertragsrecht stellen wir sicher, dass Ihre Kooperationen rechtssicher gestaltet sind und Sie Abmahnungen oder Gerichtsverfahren vermeiden.
Rechtliche Risiken im Influencer Marketing
Die häufigsten Problemfelder, die wir in der Praxis sehen, sind:
Fehlende oder unklare Werbekennzeichnung von gesponserten Posts
Schleichwerbung durch unzureichende Transparenz
Irreführende Aussagen zu Produkten oder Dienstleistungen
Verwendung geschützter Marken oder Bilder ohne Erlaubnis
Unklare Vertragsregelungen zwischen Influencern und Unternehmen
Schon kleine Formfehler können eine Abmahnung nach sich ziehen – oft mit hohen Kosten.
Unsere Leistungen im Influencer Marketing
Wir unterstützen Sie umfassend – von der präventiven Beratung bis hin zur Vertretung in Konfliktfällen:
Prüfung und Gestaltung von Verträgen zwischen Influencern, Agenturen und Unternehmen
Beratung zur rechtssicheren Kennzeichnung von Werbung in Social Media
Schulung von Teams und Influencern zu aktuellen rechtlichen Anforderungen
Abwehr unberechtigter Abmahnungen und Forderungen
Durchsetzung eigener Ansprüche bei unlauterem Verhalten von Mitbewerbern
Praxisbeispiele
Ein Unternehmen möchte eine langfristige Kooperation mit einem Influencer starten – wir gestalten den Vertrag und regeln Nutzungsrechte, Vergütung und Kennzeichnungspflichten.
Ein Influencer erhält eine Abmahnung wegen angeblich fehlender Werbekennzeichnung – wir prüfen die Berechtigung und entwickeln eine Verteidigungsstrategie.
Eine Agentur benötigt eine rechtliche Einschätzung zu einer geplanten Kampagne – wir prüfen Inhalte und geben klare Handlungsempfehlungen.
Über 20 Jahre Erfahrung in Beratung und Prozessführung
Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Einstweilige Verfügung und Klage

Ich freue mich auf Ihre Anfrage
Rechtsanwalt Christopher J. Langlotz
Viktualienmarkt 5
80331 München
Telefon 089 17 10 37 51
E-Mail office@langlotz.law