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Wettbewerbsrecht

 

Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Als Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen unterstütze ich Sie bei der Prüfung und Abwehr von Unterlassungsforderungen im Wettbewerbsrecht und auch bei der Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen.

Bei einer Abmahnung handelt es sich um ein Schreiben, mit dem ein Wettbewerber oder ein hierzu berechtigter Verband einen Wettbewerbsverstoß rügt und dazu auffordert, diesen Verstoß einzustellen und künftig zu unterlassen. Zur schnellen Klärung der Angelegenheit fordert die abmahnende Partei in der Regel dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben, die durch eine Vertragsstrafe abgesichert ist. Aber nicht immer sind die mit der Abmahnung geltend gemachten Forderungen auch berechtigt und häufig geht die vorformulierte Unterlassungserklärung zu weit oder in ihrer Reichweite unklar.

Sie haben eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht erhalten?– was Sie jetzt wissen müssen

Im Wettbewerbsrecht kann eine Abmahnung viele Gründe haben – von irreführender Werbung oder Schleichwerbung über fehlerhafte Kennzeichnungen bis hin zu Verstößen gegen die Preisangabenverordnung oder andere wettbewerbsrechtlich relevante gesetzliche Regelungen.

Als Empfänger einer Abmahnung müssen Sie unverzüglich tätig werden und insbesondere die in der Abmahnung gesetzten Fristen ernst nehmen.

Häufig wir unmittelbar nach Ablauf der Frist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt oder ein Klageverfahren eingeleitet. Beides ist mit Ärger und Kosten verbunden, die möglicherweise durch schnelles Handeln vermeidbar gewesen wären.

Unsere Leistungen bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen

  • Fundierte Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung und Prüfung der Rechtslage
  • Beratung zur Unterlassungserklärung und deren Folgen
  • Verhandlung mit dem Abmahner zur Kostensenkung oder außergerichtlichen Einigung
  • Abwehr unberechtigter oder überhöhter Forderungen
  • Vertretung in Klageverfahren und bei einstweiligen Verfügungen

 

Warum Sie auf professionelle Unterstützung setzen sollten

Viele Abmahnungen im Wettbewerbsrecht enthalten überzogene Forderungen oder sind schlicht unberechtigt. Eine unbedachte Reaktion kann langfristige Verpflichtungen und hohe Kosten verursachen. Die leichtfertige Abgabe einer Unterlassungserklärung kann ohne die entsprechende Beratung schnell zur Falle werden und erhebliche weitere Kosten, insbesondere beträchtliche Vertragsstrafen, nach sich ziehen.

Als spezialisierter Rechtsanwalt für Abmahnungen im Wettbewerbsrecht in München lege ich großen Wert auf eine individuelle Analyse Ihres Falls und die Erarbeitung einer maßgeschneiderten Lösung.

 

Sie möchten selbst gegen wettbewerbswidriges Verhalten von Mitbewerbern vorgehen?

Wenn Sie selbst von wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen von Wettbewerbern betroffen sind, helfe ich gerne dabei, diese schnell und nachhaltig zu beenden. Gerne unterstütze ich Sie dabei, durch 

  • Abmahnung, 
  • einstweilige Verfügung und ggf.
  • eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage 

die Verstöße Ihrer Wettbewerber zu beseitigen und die Fairness im Wettbewerb wiederherzustellen. 

 

Kontaktieren Sie uns bei Abmahnungen oder Verstößen von Mitbewerbern im Wettbewerbsrecht in München und bundesweit.

Was wir für Sie tun können: 

Rufen Sie uns gerne an

089 17 103 751

 oder verwenden Sie unser Kontaktformular