
langlotz
Wettbewerbsrecht
Bestens beraten im Wettbewerbsrecht
Irreführende Werbung
Werbung darf kreativ und aufmerksamkeitsstark sein – sie darf jedoch nicht täuschen. Das Wettbewerbsrecht verbietet jede Form von irreführender Werbung, da sie Verbraucher in die Irre führen und den Wettbewerb verfälschen kann. Schon kleine Formulierungen oder unvollständige Angaben können eine Abmahnung oder ein gerichtliches Verfahren auslösen.
Unsere Kanzlei am Viktualienmarkt in München berät Unternehmen, Start-ups und Selbständige bei der rechtssicheren Gestaltung von Werbung und verteidigt Sie gegen unberechtigte Angriffe. Mit über 20 Jahren Erfahrung im Wettbewerbsrecht kennen wir die typischen Fallstricke und helfen Ihnen, Risiken zu vermeiden.
Was ist irreführende Werbung?
Irreführende Werbung liegt vor, wenn Verbraucher durch Aussagen, Darstellungen oder das Verschweigen wesentlicher Informationen in die Irre geführt werden. Typische Fälle sind:
Unwahre oder übertriebene Aussagen („Testsieger“, „Marktführer“, „100 % garantiert“)
Falsche Preisangaben oder das Verschweigen von Zusatzkosten
Unklare Rabattaktionen oder Lockangebote
Werbung mit Selbstverständlichkeiten („ohne Kinderarbeit“, „CE-geprüft“)
Unzureichende Pflichtangaben im Online-Handel oder bei Dienstleistungen
Unsere Leistungen im Bereich irreführende Werbung
Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Vertretung – sowohl präventiv als auch im Konfliktfall:
Prüfung Ihrer Werbemaßnahmen auf rechtliche Risiken
Beratung bei Kampagnenplanung (Print, Online, Social Media)
Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen irreführende Werbung von Mitbewerbern
Abwehr unberechtigter Abmahnungen wegen angeblich irreführender Werbung
Vertretung vor Gericht bei Klage und einstweiliger Verfügung
Praxisbeispiele
Ein Mitbewerber wirbt mit einem angeblichen Testsieg, den es nie gegeben hat – wir setzen Ihre Ansprüche durch.
Ein Online-Shop verschweigt Zusatzkosten, die erst beim Checkout erscheinen – wir helfen Ihnen, Abmahnungen abzuwehren und Ihren Shop rechtssicher zu gestalten.
Ihr Unternehmen erhält eine Abmahnung wegen vermeintlich irreführender Rabattwerbung – wir prüfen die Vorwürfe und entwickeln eine Verteidigungsstrategie.
Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei
Über 20 Jahre Erfahrung im Wettbewerbsrecht
Spezialisierung auf klassische Werbung, Online-Marketing und Social Media
Vertretung von Klägern und Beklagten
Standort direkt am Viktualienmarkt in München
Über 20 Jahre Erfahrung in Beratung und Prozessführung
Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Einstweilige Verfügung und Klage

Ich freue mich auf Ihre Anfrage
Rechtsanwalt Christopher J. Langlotz
Viktualienmarkt 5
80331 München
Telefon 089 17 10 37 51
E-Mail office@langlotz.law