
langlotz
Immobilienrecht
Kompetent beraten im Maklerrecht
Maklerrecht
Das Maklerrecht ist ein zentraler Bestandteil des Immobilienrechts. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Makler, Auftraggeber und den am Vertrag beteiligten Parteien. In der Praxis geht es dabei vor allem um die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe ein Makler Anspruch auf Zahlung einer Provision hat. Gerade im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften sind die Streitwerte hoch, sodass ein klarer rechtlicher Rahmen unverzichtbar ist.
Unsere Kanzlei am Viktualienmarkt in München berät Makler, Käufer und Verkäufer bei allen Fragen des Maklerrechts. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung, prüfen bestehende Provisionsansprüche und vertreten Sie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Damit ein Makler seine Provision verlangen kann, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:
Wirksamer Maklervertrag zwischen Makler und Auftraggeber
Nachweis oder Vermittlung der Gelegenheit zum Vertragsschluss
Kausalität zwischen Maklerleistung und Hauptvertrag
Zustandekommen des Hauptvertrages (z. B. Kaufvertrag über die Immobilie)
- Kein wirksamer Widerruf oder vorzeitige Beendigung des Maklervertrags
Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, besteht in der Regel kein Anspruch auf Maklerprovision.
Typische Streitpunkte im Maklerrecht
In der Praxis kommt es häufig zu Auseinandersetzungen, etwa bei:
Unklarheiten über das Zustandekommen des Maklervertrages
Doppelprovisionen oder widersprüchlichen Vertragsgestaltungen
Streit, ob die Maklerleistung tatsächlich zum Vertrag geführt hat
Rückforderung bereits gezahlter Provisionen
- Widerruf und Verletzung von Belehrungspflichten
Wir prüfen für Sie die Rechtslage im Einzelfall und vertreten Ihre Interessen konsequent – sowohl auf der Seite von Maklern, die ihre Ansprüche durchsetzen wollen, als auch auf der Seite von Auftraggebern, die unberechtigte Forderungen abwehren müssen.
Unsere Leistungen im Maklerrecht
Prüfung und Gestaltung von Maklerverträgen
Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen
Beratung bei Immobiliengeschäften mit Maklerbeteiligung
Prozessvertretung vor Gericht
Über 20 Jahre Erfahrung in Beratung und Prozessführung
Gewährleistung beim Immobilienkauf

Ich freue mich auf Ihre Anfrage
Rechtsanwalt Christopher J. Langlotz
Viktualienmarkt 5
80331 München
Telefon 089 17 10 37 51
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