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Immobilienrecht

 

Kompetent beraten im Maklerrecht

Maklerrecht

Das Maklerrecht ist ein zentraler Bestandteil des Immobilienrechts. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Makler, Auftraggeber und den am Vertrag beteiligten Parteien. In der Praxis geht es dabei vor allem um die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe ein Makler Anspruch auf Zahlung einer Provision hat. Gerade im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften sind die Streitwerte hoch, sodass ein klarer rechtlicher Rahmen unverzichtbar ist.

Unsere Kanzlei am Viktualienmarkt in München berät Makler, Käufer und Verkäufer bei allen Fragen des Maklerrechts. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung, prüfen bestehende Provisionsansprüche und vertreten Sie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Damit ein Makler seine Provision verlangen kann, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wirksamer Maklervertrag zwischen Makler und Auftraggeber

  • Nachweis oder Vermittlung der Gelegenheit zum Vertragsschluss

  • Kausalität zwischen Maklerleistung und Hauptvertrag

  • Zustandekommen des Hauptvertrages (z. B. Kaufvertrag über die Immobilie)

  • Kein wirksamer Widerruf oder vorzeitige Beendigung des Maklervertrags

Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, besteht in der Regel kein Anspruch auf Maklerprovision.


Typische Streitpunkte im Maklerrecht

In der Praxis kommt es häufig zu Auseinandersetzungen, etwa bei:

  • Unklarheiten über das Zustandekommen des Maklervertrages

  • Doppelprovisionen oder widersprüchlichen Vertragsgestaltungen

  • Streit, ob die Maklerleistung tatsächlich zum Vertrag geführt hat

  • Rückforderung bereits gezahlter Provisionen

  • Widerruf und Verletzung von Belehrungspflichten

Wir prüfen für Sie die Rechtslage im Einzelfall und vertreten Ihre Interessen konsequent – sowohl auf der Seite von Maklern, die ihre Ansprüche durchsetzen wollen, als auch auf der Seite von Auftraggebern, die unberechtigte Forderungen abwehren müssen.


 

Unsere Leistungen im Maklerrecht

  • Prüfung und Gestaltung von Maklerverträgen

  • Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen

  • Beratung bei Immobiliengeschäften mit Maklerbeteiligung

  • Prozessvertretung vor Gericht


 

Über 20 Jahre Erfahrung in Beratung und Prozessführung

 

Ich freue mich auf Ihre Anfrage

Rechtsanwalt Christopher J. Langlotz

Viktualienmarkt 5

80331 München

Telefon 089 17 10 37 51

E-Mail  office@langlotz.law