langlotz
Medienrecht
Das Recht am eigenen Bild
Schutz und Durchsetzung Ihrer Persönlichkeitsrechte
Das Recht am eigenen Bild ist ein wichtiger Bestandteil des Persönlichkeitsrechts und schützt Sie vor unbefugter Veröffentlichung oder Verwendung von Fotos und Videos, auf denen Sie zu erkennen sind. Als erfahrener Rechtsanwalt für Medien- und Persönlichkeitsrecht berate ich Sie umfassend und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Was bedeutet Recht am eigenen Bild?
Nach § 22 Kunsturhebergesetz dürfen Fotos oder Videos von Personen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht oder verbreitet werden. Ohne Einwilligung drohen Unterlassungsansprüchem und Schadensersatzforderungen. Gerade in Zeiten sozialer Medien ist der Schutz Ihres Bildes von großer Bedeutung.
Unsere Leistungen zum Recht am eigenen Bild
- Prüfung und Beratung bei nicht von Ihnen genehmigter Veröffentlichung von Bildern und Videos
- Außergerichtliche Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
- Unterstützung bei der Entfernung von Fotos auf Plattformen und Websites
- Beratung bei Einwilligungen und Nutzungsrechten
- Vertretung vor Gericht bei Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
- Beratung zum Datenschutz und Persönlichkeitsrecht im digitalen Zeitalter
Wir unterstützen u.a.
- Privatpersonen, die sich gegen unerlaubte Bildveröffentlichungen wehren möchten
- Künstler, Models und Influencer mit besonderen Bildrechten
- Unternehmen, die Bildrechte korrekt nutzen wollen
- Veranstalter und Fotografen, die rechtliche Sicherheit suchen
Jetzt Rechtsberatung zum Recht am eigenen Bild in München anfragen
Schützen Sie Ihr Bild und Ihre Persönlichkeit rechtlich. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin bei uns.
Was wir für Sie tun können:
- Hilfe bei Abmahnungen
- Klage / Einstweilige Verfügung
- Beratung
- Sonstige Leistungen
Rufen Sie uns gerne an
089 17 103 751
oder verwenden Sie unser Kontaktformular