
langlotz
Immobilienrecht
Professionell beraten und vertreten im WEG-Recht
WEG-Recht
Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) regelt die Rechtsbeziehungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Es betrifft nicht nur die Nutzung und Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, sondern auch die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer. In der Praxis kommt es hier häufig zu Konflikten – sei es über bauliche Veränderungen, die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die Verteilung von Kosten oder die Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung.
Ein besonders häufiger Streitpunkt sind Beschlussanfechtungen. Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Entscheidungsorgan einer WEG, doch nicht jeder Beschluss entspricht den gesetzlichen Vorgaben oder berücksichtigt die Rechte einzelner Eigentümer. In solchen Fällen können Eigentümer den Beschluss anfechten und dessen Wirksamkeit gerichtlich überprüfen lassen. Hier ist schnelles Handeln unerlässlich, weil die Beschlüsse der Eigentümerversammlung nur innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung gerichtlich angefochten werden können. Das gilt sogar dann, wenn das Sitzungsprotokoll noch nicht übersandt wurde.
Beschlussanfechtung im WEG-Recht
Die Klage zur Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung muss innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung beim zuständigen Amtsgericht erhoben werden. Hierbei ist es entscheidend, dass formale und inhaltliche Fehler präzise aufgezeigt und rechtlich begründet werden. Typische Anfechtungsgründe sind zum Beispiel:
Verletzung gesetzlicher Vorschriften oder der Teilungserklärung
fehlerhafte Einberufung oder Durchführung der Eigentümerversammlung
unzulässige oder diskriminierende Regelungen in einem Beschluss
ungerechte oder unsachgemäße Kostenverteilung
Unsere Kanzlei vertritt sowohl einzelne Wohnungseigentümer als auch Wohnungseigentümergemeinschaften in Anfechtungsverfahren. Dank unserer langjährigen Prozesserfahrung können wir Risiken realistisch einschätzen und Ihre Interessen effektiv vor Gericht vertreten.
Weitere Leistungen im WEG-Recht
Neben Beschlussanfechtungen beraten und vertreten wir Sie auch in weiteren Fragen des Wohnungseigentumsrechts, etwa bei:
Auseinandersetzungen über bauliche Veränderungen (z. B. Modernisierungen, Instandsetzungen)
Fragen zur Kostenverteilung und Umlagen
Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen zwischen Eigentümern und der Gemeinschaft
Über 20 Jahre Erfahrung in Beratung und Prozessführung
Gewährleistung beim Immobilienkauf

Ich freue mich auf Ihre Anfrage
Rechtsanwalt Christopher J. Langlotz
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