Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht geht es um Rechtsfragen, die die Zulässigkeit von wettbewerbsbezogenen Maßnahmen und Verhaltensweisen betreffen. Die Praktisch häufigsten Fälle sind irreführende Werbemaßnahmen und die Vernachlässigung von gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungs-, Aufklärungs- und Belehrungspflichten.

Hier vertrete ich meine Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und in allen Arten von Klageverfahren.

Empfängern einer Abmahnung ist dringend davon abzuraten, ohne nähere Prüfung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, ohne die möglichen Folgen zu bedenken, insbesondere die Verpflichtung zur Zahlung von Vertragsstrafen.

Gerne berate ich meine Mandanten auch bei der Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen, bevor es zu Problemen mit Mitbewerbern kommt. Dies schließt die inhaltliche Gestaltung von Internetseiten und Online-Shops ein. Zum Leistungsumfang gehört die Erstellung passender Belehrungen, Datenschutzerklärungen und allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB).